Häufig gestellte Fragen
 
EU-Fahrzeug
Ein EU Fahrzeug wird für ein Land in der EU produziert und dann nach Deutschland eingeführt. Der technische Standard ist soweit identisch es kann jedoch zu Ausstattungsunterschieden kommen. Das bedeutet jedoch oft, dass die EU Fahrzeuge besser ausgestattet sind als die, die für den deutschten Markt bestimmt sind. Hier zeigen wir durch detaillierte Aufstellungen die Unterschiede auf.
Ein EU-Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug, welches bei einem Händler in einem anderen EU Land gekauft wurde.
 
Re-Import
Ein Re-Import ist ein Fahrzeug, welches in Deutschland produziert, dann im EU Ausland gekauft und wieder nach Deutschland eingeführt wurde. Ein Re-Import ist bei uns immer auch ein EU Fahrzeug. Nicht jedes EU Fahrzeug ist ein Re-Import.
 
Produktion
Neuwagen für die ganze EU werden europaweit in verschiedenen Werken gebaut. Unabhängig davon für welches Land das Fahrzeug produziert wird.
 
EU-Neuwagen versus deutsche Neuwagen
Auch deutsche Fahrzeuge sind EU Neuwagen. Alle Fahrzeuge die für die EU produziert werden haben die gleiche Qualität in Bezug auf Verarbeitung, Korrosionsschutz und Bauteile. Der Preisvorteil eines EU-Neuwagens entsteht ausschliesslich durch die unterschiedlichen Preisgefüge in den EU Ländern.
 
Warum EU-Neuwagen günstiger sind?
Aufgrund unterschiedlicher Kaufkraft und Steuersätzen in den EU Ländern ergeben sich unterschiedliche Preise der Hersteller an die Händler innerhalb der EU. Unsere Lieferanten sind grössere Einkaufsorganisationen die aufgrund der Stückzahlen wiederum günstigere Einkaufspreise im EU Ausland erzielen Unsere Einkäufer ermitteln in den jeweilen Ländern die günstigsten Fahrzeugangebote. Aufgrund geringstem Administrationsaufwand und Spezialisierung auf den Verkauf von EU Neuwagen können wir unsere Kosten gering halten und Ihnen somit günstigste Einkaufsbedingungen bieten. Zugriff auf spezielle Sondermodelle mit besseren Ausstattungen in anderen Ländern
 
Garantiebedingungen bei EU-Fahrzeugen
Die Garantiezeiten für Neu-Fahrzeuge sind europaweit gleich. Wichtige Voraussetzung sind korrekte ausgefüllte Garantieunterlage, vom ausländischen Händler abgestempelt und mit korrekt eingetragenen Fahrzeugdaten. Der Garantieumfang entspricht dem Land aus dem das Fahrzeug importiert wurde. Die Garantieleistungen sind in der EU aber nahezu identisch. Vertragswerkstätten eines Herstellers sind entsprechend der GVO und  EU-Recht dazu verpflichtet, Garantieleistungen auch bei EU-Fahrzeugen zu übernehmen.
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